Mitgliederversammlung 2022
Die Mitgliederversammlung fand als hybride Veranstaltung sowohl in Präsenz in Hofgeismar und online als Videokonferenz statt.
Das Protokoll der Tagung finden Sie unter /Förderkreis/Berichte von Jahrestreffen/
>>> Kundmachungen im Vorfeld der Tagung:
Es wurde mehrheitlich beschlossen, die Mitgliederversammlung am 02.04.2022 in Präsenz in Hofgeismar abzuhalten.
Die Versammlung findet statt in
34369 Hofgeismar, Erlenweg 2, Hotel Viktorosa.
Alle Mitglieder und sonstige interessierte Personen sind dazu herzlich eingeladen. Die Eheleute Monica und Karl-Heinz Kampf haben ein Rahmenprogramm für den 01.04. bis 03.04.2022 dazu ausgearbeitet. Tausend Dank dafür!
Die Einladungen wurden mit den Spendenbescheinigungen für 2021 über die Gruppenleiter*innen im Januar 2022 verschickt. Hier findet Ihr diese Informationen ebenso:
Der Vorstand dankt für Ihr Interesse und freut sich über zahlreiche Anmeldungen!
Ergänzumg vom 03.03.2022:
Wir versuchen, die Versammlung als hybride Veranstaltung durchzuführen. Das bedeutet, jeder, der nicht in Präsenz teilnehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, sich online zu beteiligen!
Voraussetzung dafür sind ein PC oder Laptop mit Internetzugang. Die Sitzung wird durch das Programm MS-Teams und die Abstimmungen werden per votesUP! ermöglicht. Zur Teilnahme müssen Sie sich vorab, spätestens bis 21.03.2022, per e-mail anmelden (info@daniel-mueller.org und heinz_heidkamp@yahoo.de). Dies ist erforderlich, um Ihre Authentizität zu prüfen. Oben genannte Software muss nicht auf Ihrem PC installiert werden. Sie erhalten von Daniel Müller für beide Programme per e-mail die Zugangs-Links, die Sie kurz vor Beginn der Versammlung per Klick aktivieren müssen. Bei Fragen zum Prozedere wenden Sie sich bitte an Daniel Müller unter vorgenannter e-mail oder unter TEL 0160 98 27 85 60.
Jeder angemeldete Teilnehmer erhält die Tagesordnung und den Entwurf der geänderten Vereinssatzung. Diese wurde im wesentlichen bereits in der Hauptversammlung vom 07.11.2021 sanktioniert, es ist jedoch eine ergänzende Formulierung zu § 8 Auflösung des Vereins zum Erhalt der Gemeinnützigkeit erforderlich.
§ 8 der Satzung soll dann lauten:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins/der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an „SOS-Kinderdörfer/Hermann-Gmeiner Fonds“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in den nepalesischen SOS-Kinderdörfern zu verwenden hat.
Die Tagesordnung ist hier einzusehen:
Der Vorstand freut sich über rege Teilnahme!